Die Dienstverhinderung von Mitarbeitern war Thema eines Vortrages, den Rechtsanwalt Dr. Borns am 7. November 2013 in der Wirtschaftskammer Gänserndorf gehalten hat. Rund 50 Teilnehmer – Unternehmer aus der Region – konnten so nach der Einleitung durch den Obmann der Wirtschaftskammer in Gänserndorf, Ing. Andreas Hager, tragende Grundsätze der aktuellen Judikaturentwicklung zu
Fragen der Lohnfortzahlung, Fällen zulässiger Dienstverhinderung eines Mitarbeiters, aber konkrete auch Fälle, wo eine Dienstverhinderung nicht gegeben ist, erörtern.
Zu diesem Thema hat Dr. Borns auch den Schadenersatzanspruch eines Dienstgebers bei fremdverschuldeter Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters und praktische Erfahrungen in der Durchsetzung dieses Anspruchs dargestellt.
Diese Informationsveranstaltung der Wirtschaftskammer Gänserndorf hat schließlich mit der Möglichkeit zur Diskussion geendet.