Krankenstand ist nicht gleich Dienstverhinderung.

Krankenstand ist nicht gleich Dienstverhinderung.

Dienstgeber müssen nicht in jedem Fall der Dienstverhinderung Arbeitsentgelt zahlen. Die verbreitete Sicht, dass der Lohn bei jeder Dienstverhinderung zu bezahlen wäre, ist durch die jüngeren Entwicklungen der Judikatur nicht aufrechtzuerhalten. Die Rechtsprechung...
Dienstverhinderung von Mitarbeitern

Dienstverhinderung von Mitarbeitern

Die Dienstverhinderung von Mitarbeitern war Thema eines Vortrages, den Rechtsanwalt Dr. Borns am 7. November 2013 in der Wirtschaftskammer Gänserndorf gehalten hat. Rund 50 Teilnehmer – Unternehmer aus der Region – konnten so nach der Einleitung durch den...