CORONA-INFO-SPEZIAL – Vorsicht bei neuen Aufträgen!

08.04.2020 | Corona-Info

Für Vertragsverhältnisse, die vor Beginn der COVID-19-Krise geschlossen wurden, bestehen zahlreiche Anhaltspunkte für Korrekturen, wenn Vertragspflichten nicht – oder nicht in der vereinbarten Zeit – erfüllt werden können. Für Bauverträge haben wir dazu im CORONA-INFO-SPEZIAL Nr. 03 informiert; die Auswirkungen auf Handelsverträge in CORONA-INFO-SPEZIAL Nr. 04 dargestellt.

Die Zeit bleibt aber nicht stehen – viele Unternehmen konnten auch seit Ausbruch der COVID-19-Krise Aufträge entgegen nehmen, werden dies auch künftig tun, um den Bestand ihres Unternehmens zu sichern oder gar gestärkt aus dieser schwierigen Situation hervorzugehen.

Dabei gilt es aber zu beachten, dass die aktuellen COVID-19-Maßnahmen für diese Vertragsverhältnisse nicht mehr überraschend sein können – die Pflichten der Unternehmer so gerade auf der Grundlage der Kenntnis dieser Maßnahmen übernommen werden. Da die COVID-19-Maßnahmen äußerst umfangreich und intensiv in unsere Wirtschaft eingreifen sind wohl auch künftige Maßnahmen nicht mehr als überraschend zu beurteilen.

Es kann so etwa vorkommen, dass Unternehmer nicht lieferfähig sind, weil Waren nicht über die Grenze kommen. Durch den Anspruch auf Dienstfreistellung von Dienstnehmern, die Risikogruppen zugehören (dazu zuletzt im CORONA-INFO-SPEZIAL Nr. 21), besteht für Unternehmer die Gefahr, dass Schlüsselarbeitskräfte plötzlich ausfallen. Es kann aber auch nach wie vor der Fall eintreten, dass eine wesentliche Zahl an Mitarbeitern erkrankt – das Unternehmen dadurch nicht mehr leistungsfähig ist.

Unternehmern ist so dringend zu empfehlen, bei deren Vertragsabschlüssen Regelungen zu treffen, die auf derzeitige Fälle Bedacht nehmen – bei einem Ausfall von bestimmten Mitarbeitern oder bei Lieferengpässen zumindest eine Verlängerung der Frist zur Leistungserbringung vorsehen.

Wir empfehlen allen Unternehmern dringend, die durch die CORONA-Maßnahmen veränderte Situation entschlossen zu analysieren; gerade in dieser außergewöhnlichen Situation ist eine Beratung durch einen in Wirtschaftssachen erfahrenen Rechtsanwalt unerlässlich.

Unsere Kanzlei bietet Besprechungen in geschützter Form in der Kanzlei, aber auch per Video-Konferenz oder per Telefon an.

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