Die vom Gesundheitsminister verhängten Betretungsverbote haben zunächst bewirkt, dass viele Unternehmer deren Unternehmen zur Gänze schließen mussten; manche haben aber auch Lieferdienste eingerichtet und beworben.
Klar ist, dass sich die Rahmenbedingungen für viele Unternehmen plötzlich und ohne Zeit zur Vorbereitung wesentlich geändert haben.
Eine „Lockerung“ der Maßnahmen soll in Schritten kommen – offen ist aktuell aber, in welchen Schritten und in welcher Zeit diese Änderungen erfolgen werden; es ist auch nicht konkret abzuschätzen, wie sich das Kundenverhalten in den einzelnen Branchen ändert.
Kann ein auf „Einkaufserlebnis“ aufgebautes Geschäftsmodell erfolgreich sein, wenn Kunden zwar Geschäfte betreten dürfen, dabei aber mit Mund-Nasen-Schutz verkleidet sein müssen, den sie als unangenehm empfinden? Wie kann konkret mein Unternehmen erfolgreich betrieben werden, wenn die Frequenz der Kunden deutlich geringer ist?
Das bloße Warten auf ein Ende der Betretungsverbote ist so sicher zu wenig.
Eine wesentliche Stärke gerade von regionalen Unternehmern ist deren Anpassungsfähigkeit. Es gilt so für regionale Unternehmen, deren Geschäftsmodell kritisch zu analysieren, die durch die aktuellen Betretungsverbote bewirkte „Pause“ intensiv dafür zu nutzen, um „am Unternehmen zu arbeiten“ statt „im Unternehmen“.
Mutige Unternehmer, die auch bislang Bewährtes in Frage stellen und weiter entwickeln könne, werden aus dieser Krise stärker hervorgehen.
Gerade in dieser außergewöhnlichen Situation ist eine Beratung durch einen in Wirtschaftssachen erfahrenen Rechtsanwalt unerlässlich. Unsere Kanzlei bietet Besprechungen in geschützter Form in der Kanzlei, aber auch per Video-Konferenz oder per Telefon an.