Aktuelle Rechtsthemen
Geschäftsverteilung rettet GmbH-Geschäftsführer.
Eine Geschäftsverteilung ist geeignet, die Haftung von Geschäftsführern „im Fall des Falles“ wesentlich zu verringern. Sie sollte so immer dann, wenn in einer GmbH mehrere Geschäftsführer bestellt sind, nicht fehlen.
Spitzt die Bleistifte. Besicherungen bedürfen der Schriftform!
Der Oberste Gerichtshof ist von seiner bisherigen Rechtsansicht abgegangen. Mit Urteil vom 20. April 2010, hat er nunmehr entschieden, dass nicht nur eine Bürgschaft, sondern auch ein Schuldbeitritt nur dann rechtlich wirksam ist, wenn er schriftlich vereinbart wurde.



