Verträge. Erfahrung beim Verhandeln.

Als Vertragserrichter setzen wir die Interessen unserer Mandanten in den rechtlichen Rahmenbedingungen um. Schwerpunkt unserer Tätigkeit als Vertragserrichter sind einerseits Immobilienverträge, also Kaufverträge über Liegenschaften, Häuser oder Eigentumswohnungen; anderseits Unternehmensverträge, also Verträge, die die Gründung, die Übertragung, die Einbringung oder Umgründungen von Unternehmen zum Gegenstand haben.

Vorsorge für Unternehmer.

Es kann jedem von uns passieren, dass er – etwa durch einen Verkehrsunfall – plötzlich aus dem Leben gerissen wird, oder auch nur für längere Zeit handlungsunfähig ist. Die Vorsorge für derartige Fälle stellt an Unternehmer besondere Anforderungen zumal ein Unternehmen bereits durch den Ausfall des Unternehmers in seiner Existenz gefährdet ist.

Die professionelle Vorsorge eines Unternehmers für den Fall des Ablebens oder der Handlungsunfähigkeit muss so mehr umfassen als die bloße Errichtung eines Testaments sowie einer Vorsorgevollmacht.

Es gilt dabei insbesondere auf Regelungen Bedacht zu nehmen bzw. diese entsprechend zu gestalten, die im Gesellschaftsvertrag des Unternehmens getroffen sind. Dies um zu vermeiden, dass eine konstruktive Fortsetzung des Unternehmens durch nicht – oder nicht mehr – praktikable Regelungen verhindert wird. Für Unternehmen, die als GmbH organisiert sind, bestehen hier sehr einfache Gestaltungsmöglichkeiten, die in der Praxis leider nur allzu oft nicht genutzt werden.

In vielen Fällen gilt es auch, die mit einer Unternehmensnachfolge verbundenen steuerlichen Konsequenzen zu bedenken.

Unsere wirtschaftliche Erfahrung als Verwalter von Unternehmen setzt uns bei der Beratung unserer Klienten zur Unternehmervorsorge auch in den Stand, in der Praxis umsetzbare Lösungen zu erarbeiten.

Gesellschaftsgründung und -umgründung.

Der Gesellschaftsvertrag ist das Fundament Ihres Unternehmens. Dieses Fundament soll auch dann noch tragfähig sein, wenn Ihr Unternehmen gewachsen ist, oder aber Mitgesellschafter deren Meinung ändern. Dies gilt es bei Gesellschaftsgründungen – aber auch bei Umgründungen bestehender Unternehmen – zu beachten.

Unternehmensverträge bestimmen den rechtlichen Rahmen des Tätigwerdens Ihres Unternehmens; damit häufig von Ihrer wirtschaftlichen Existenz. Die Entscheidung etwa, ob Sie Ihr Unternehmen als GmbH, Personengesellschaft oder doch als Einzelunternehmen betreiben, ist so nicht wichtig genug zu nehmen.

Wir beraten und vertreten unsere Klienten bei Verträgen von deren Vorbereitung bis zu deren Durchsetzung; weisen dabei auch auf „Fallen“ hin, die sich in der Abwicklung oder Durchsetzung als gefährlich erweisen können.

Die Abwicklung von Verträgen in „Paketen“ ermöglicht es, unsere Beratung auf den für Sie wesentlichen Inhalt des Vertrages zu konzentrieren. Dabei ist das Ausmaß der Beratung und Vertretung bei Vertragsabschluss den jeweiligen Erfordernissen angepasst.

Bei Maßnahmen der Umgründung, die Einbringung von Unternehmen, die Spaltung oder Verschmelzung von Gesellschaften ermöglicht unsere intensive Kompetenz und Erfahrung im Gesellschaftsrecht, dem Steuerrecht und der Rechnungslegung eine zielgerichtet effiziente Abwicklung.

Verträge mit Erfahrung in der Durchsetzung.

Wir sind erfahrene Vertragserrichter und übernehmen es, Ihre Vorstellungen in einen rechtlich formgültig geschlossenen Vertrag zu fassen. Dabei treffen wir auch für die weniger vorher zu sehenden Entwicklungen Vorsorge und vermeiden so spätere, oft teure Auseinandersetzungen zwischen den Vertragspartnern.

Als Rechtsanwälte mit langjähriger Erfahrung vor Gericht errichten wir Verträge, die auch auf Aspekte der Durchsetzung im Streitfall Bedacht nehmen. Unsere Kompetenz vor Gericht beeinflusst so bereits die Gestaltung Ihres Vertrages, um später auch ganz sicher sein zu können. In diesem Punkt unterscheiden sich unsere Verträge wesentlich von Verträgen, die von Juristen ohne derartige Erfahrung erstellt werden.

In vielen Fällen gilt es gerade im Zuge von Vertragsverhandlungen darauf zu achten, dass zu gegensätzlichen Interessen der Vertragspartner faire Lösungen gefunden werden; dabei aber das Ziel der konstruktiven Durchsetzung berechtigter Interessen nicht aus den Augen zu verlieren.

Für Vertragssituationen, die regelmäßig gleichartig vorkommen, bieten wir spezielle „Pakete“ an, die eine qualitätsgesicherte Abwicklung zu vorweg bestimmten knapp kalkulierten Kosten mit sich bringen.

Kauf von Grundstücken, Häusern, Eigentumswohnungen.

Sie haben sich entschlossen, ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu kaufen oder zu verkaufen. Für die Abwicklung dieses Ihres Vorhabens benötigen Sie einen Partner, der die damit verbundenen Schritte gegenüber Gerichten, Behörden und Banken verlässlich und effizient für Sie setzt.

Wir wickeln Ihren Liegenschaftskaufvertrag qualitätsgesichert nach einem schriftlichen Ablaufplan ab. Für Sie stehen so die mit Ihrem Vertrag verbundenen Erfordernisse und Kosten von Anfang an fest; Sie erhalten diese schriftlich im Detail dargestellt; können so auch alle Erfordernisse bei einem Termin erfüllen. Dadurch stellen wir auch eine zeitlich rasche Umsetzung sicher.

Eigentum an Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen kann grundsätzlich nur durch die Eintragung im Grundbuch erworben werden. Für eine Zug-um-Zug-Abwicklung von Kaufverträgen über Liegenschaften, Häusern oder Eigentumswohnungen ist das Tätigwerden eines Treuhänders erforderlich. Es soll schließlich jeder Vertragspartner die ihm versprochene Leistung mit Sicherheit erhalten.

Als registrierte Treuhänder wickeln wir Zahlungen nur gesichert nach den Bestimmungen des Treuhandbuches der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich ab. Damit ist für unsere Mandanten das höchste Maß an Sicherheit in der Abwicklung gewährleistet.

Unser Vorgehen hat sich bei der Neuerschließung ganzer Ortsteile, aber auch beim Verkauf von Bauplätzen, Einfamilienhäusern oder etwa Eigentumswohnungen bewährt.

Immobilienprojekte.

Wir beraten und vertreten Unternehmer und Investoren im Zusammenhang mit Immobilienprojekten. Unsere Erfahrung zählt, wenn es etwa darum geht, ein Projekt als Bauträger umzusetzen, Wohnungseigentum zu begründen, das Dachgeschoß auszubauen oder Liegenschaften anzukaufen, um diese als Bauparzellen zu verkaufen.

Dabei kommt uns unsere Erfahrung und unsere regionalen Kontakte als Wirtschaftskanzlei des Weinviertels wesentlich zugute. Unsere Beratung berücksichtigt dabei auch die konkreten kaufmännischen Rahmenbedingungen.

Die Abwicklung von Immobilienprojekten erfolgt jeweils streng qualitätsgesichert in vorweg festgelegten Schritten zu pauschalen Honorarsätzen, die unseren Klienten vorweg schriftlich bekannt sind.

Unternehmensübertragung.

Für eine nachhaltig erfolgreiche Übertragung eines Unternehmens ist mehr erforderlich als ein flinker Vertrag. Es geht schließlich regelmäßig um das Lebenswerk eines Unternehmers. Neben einer steuerlich optimierten Gestaltung gilt es vor allem spätere Haftungen des ausscheidenden Unternehmers zu vermeiden.

Ein guter Vertrag zur Unternehmensübergabe setzt zunächst tiefgreifendes Verständnis des Vertragserrichters für das betroffene Unternehmen – insbesondere die in diesem Unternehmen vorhandenen spezifischen Problembereich und Risiken – voraus. Es sollen schließlich Regelungen getroffen werden, die auch „halten“.

Regelmäßig ist auch zur Gestaltung des Kaufpreises und dessen Besicherung unsere Erfahrung gefragt, um auch in der Praxis umsetzbare Lösungswege zu beschreiten. Auch unser kaufmännisches und steuerrechtliches Verständnis ist für die Gestaltung von Unternehmenstransaktionen unverzichtbar.

In familiären Konstellationen, wo es schwer fällt, sachliche Regelungen zu vereinbaren, hat sich die Begleitung der Vertragserrichtung durch unsere Wirtschaftsmediatorin bewährt.

Wir haben Erfahrung in der Übertragung von Unternehmen jeder Größe; betreuen so regelmäßig Einzelunternehmer, die ihr Lebenswerk an die nächste Generation weiter geben wollen, Gesellschafter, die ihren GmbH-Geschäftsanteil an einen Unternehmensnachfolger abtreten wollen, oder auch expandierende Unternehmer, die fremde Unternehmen erwerben.

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Dr. Werner Borns
Gute Gestaltungen im Gesellschaftsrecht setzen tiefes Verständnis jener Situationen voraus, in die das Unternehmen bzw. dessen Unternehmer erst später kommen wird.

Im Spannungsfeld der Interessen der Gesellschafter gilt es, realistisch mögliche Gestaltungen zu finden und umzusetzen. Dies erfordert gerade bei Umgründungen tiefe Kenntnis des Steuerrechts..

Dr. Werner Borns

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